Die Kostenerstattung durch die Krankenkassen bei der Ernährungstherapie

Auch bei der Ernährungstherapie beteiligen sich viele Krankenkasse an den Kosten. In welcher Höhe, wird unterschiedlich gehandhabt. Meistens allerdings mit bis zu 80% und maximal fünf oder sechs Gespräche. Um den exakten Eigenanteil vorab zu erfahren, wird vor Betratungsbeginn ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Auf Wunsch übernehme ich die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse für Sie.

Bei privaten Krankenversicherungen wiederum gelten andere Bestimmungen. Die Kostenübernahme ist sehr individuell und hängt von dem zuvor abgeschlossenen Vertrag ab. Personen, die privat versichert sind, empfehle ich, sich vorab mit der privaten Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.

Zwei Voraussetzungen für eine Ernährungstherapie mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe einer Diagnose

Sobald Sie aufgrund einer ernährungsbedingten Erkrankung eine Ernährungsberatung benötigen, ist es einem Arzt möglich, eine medizinische Notwendigkeit für Sie auszustellen. Sprechen Sie am besten Ihren Arzt auf eine professionelle Ernährungsberatung an und lassen sich diese Bescheinigung einfach ausstellen. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung steht für Sie als Download zum Ausdruck bereit. Ein Überweisungsschein mitsamt Ihrer Diagnose ist auch möglich.

Die Ernährungsberaterin der Ernähungsberater ist von den Krankenkassen anerkannt

Um eine Kostenübernahme von den Krankenkassen zu erhalten, muss die Beratung in jedem Fall von einer zertifizierten Ernährungsberaterin, von einem zertifizierten Ernährungsberater durchgeführt werden. Da ich von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zertifiziert bin, erfüllt meine Ernährungstherapie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen.

Erstberatung
(60 Minuten) 

Im ersten Gespräch führen wir mithilfe eines Fragebogens eine Anamnese durch, damit ich Sie und Ihre Situation kennenlerne. Gemeinsam gehen wir auf Ihre Ernährungs- und Lebenssituation ein und besprechen Ihre Gewohnheiten, Ihre  Ziele, Ihre Erwartungen und Ihre Wünsche. Zusätzlich definieren wir bereits die ersten Optimierungsideen zu Ihrer Ernährungs- und/oder Lebensweise

Folgeberatung
(30 Minuten) 

In den Folgegesprächen geht es – Schritt für Schritt – an die praktische Umsetzung. Wir legen Strategien fest, die zu Ihren Zielen und Lebensweise passen.

Kostenlose Informationen, wertvolle Empfehlungen und auf Wunsch auch leckere Rezepte senden ich Ihnen gerne nach jeder Beratung per E-Mail oder auf die App zu.

Der Ablauf

Der Ablauf – das erwartet Sie in meiner individuellen Ernährungsberatung / Ernährungstherapie

Kontaktaufnahme und kostenloses Kennenlerngespräch

Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen und ärztliche Überweisung bei ernährungsbedingten Krankheiten

*Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen: Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach
**eine Ernährungsberatung auf Selbstzahlerbasis ist jederzeit möglich

Die Terminvereinbarung

Das erste Beratungsgespräch

Folgegespräche und Abschlussgespräch
(je nach Art und Umfang der Beratung)

In den Folgeberatungen legen wir gemeinsame Strategien fest, die zu Ihren Zielen und Lebensweise passen. Folgende Themen sind u.a. möglich:

In einem Abschlussgespräch gehen wir erneut auf die Ziele ein und betrachten Ihren Gesundheitszustand. Zusätzlich klären wir, ob der Wunsch besteht, die Behandlung zu verlängern oder ob Sie die Beratung durch ein Präventionsprogramm ergänzen möchten.

Die Anzahl der Beratungseinheiten können wir selbstverständlich und bei Interesse verlängern. 

Bei den Beratungen handelt es sich immer um Einzelberatungen.

Zahlungsvorgang

Nach unserem letzten Beratungstermin erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen können.

Danach reichen Sie sämtliche Rechnungen gesammelt bei Ihrer Krankenkasse ein, damit Sie die Bezuschussung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

Wie viel die Ernährungsberatung kostet, hängt davon ab, wie viele Beratungseinheiten gewünscht sind und in welcher Höhe sich die Krankenkasse beteiligt. In der Regel werden maximal fünf bis sechs Termine bezuschusst und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 80% des Gesamtbetrages. Um den exakten Betrag vorab zu erfahren, wird vor Beginn der Beratung ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.  Eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen gilt üblicherweise für die individuelle Ernährungstherapie (§ 43 SGB). Wichtig zu wissen ist, dass die private und gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Vorgehensweise haben, was die Bezahlung anbelangt. 

In der Regel übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil der Kosten. Dabei ist es notwendig, dass die Ernährungsberaterin/der Ernährungsberater von den Krankenkassen zertifiziert und anerkannt ist. Wie viel die Krankenkasse zahlt, ist jedoch von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. 

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungsberatung ist gesetzlich geregelt. Meist kommt hier der §43 des 5. Sozialgesetzbuchs zum Einsatz. Konkret heißt das, gesetzliche Krankenkassen übernehmen tatsächlich eine große Summe. Dabei ist es entscheidend, dass die medizinische Notwendigkeit eines Arztes vorliegt und dass die Ernährungsberaterin/der Ernährungsberater von der Krankenkasse anerkannt ist. Dafür ist eine entsprechende Ausbildung als Diätassistentin oder Ökotrophologin und eine Zertifizierung durch einen Berufsverband wie z.B. durch die DGE oder durch die VDOE notwendig. Wie viel die Krankenkasse zahlt, ist jedoch von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Damit die Kosten einer Ernährungsberatung von der Krankenkasse erstattet werden, benötigen Sie eine ärztliche ausgefüllte und unterschriebene Notwendigkeitsbescheinigung und einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberater*in. Danach erfahren Sie, inwieweit und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet.  Beide Dokumente stehen Ihnen auf meiner Website als Download zur Verfügung.

Die Kostenerstattung durch private Krankenkassen ist, anders als die der gesetzlichen Kassen, nicht gesetzlich festgelegt. Privatversicherte schließen unterschiedliche Tarifen ab. Ob die Kostenerstattung für eine Ernährungsberatung Teil Ihres Tarifes ist, erfahren Sie am besten indem Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen. Um Klarheit zu haben, ist dies vorab empfehlenswert, da die Kosten nicht unbedingt übernommen werden.

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Ökotrophologin (B.Sc.)
zertifizierte Ernährungsberaterin/DGE
zertifizierte Yogalehrerin/RYS

+49 176 977 345 47
birte@ernaehrungsberatung-harms.de

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